Informationen zu deiner Mitgliedschaft
Redeangst überwinden und Redefähigkeiten verbessern
Du warst bereits Gast und möchtest Mitglied werden? Oder Du willst direkt als Mitglied starten?
Wunderbar, dann kannst Du hier deinen Antrag auf Mitgliedschaft direkt online ausfüllen und per Mail an unsern Vizepräsidenten Mitgliedschaft – Marcel Soyer membership[at]cologne-toastmasters.de schicken oder im Club abgeben.
Wir freuen uns auf dich!
Informationen:
Wer kann Mitglied werden?
Um Mitglied bei den Cologne Toastmasters e.V. zu werden, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Das Toastmaster-Programm richtet sich sowohl an Anfänger:innen wie an erfahrene Redner:innen. Jede:r wird am eigenen individuellen Entwicklungsstand abgeholt.
Was tue ich als Mitglied?
- die regelmäßige Teilnahme an den Clubtreffen,
- das Halten von vorbereiteten Reden,
- das Übernehmen von Rollen und Aufgaben während der Club-Meetings,
- und ggf. die Mitwirkung in der Cluborganisation.
Keine Sorge: Eine Anwesenheitspflicht bei den Club-Meetings besteht nicht.
Der Erfolg unseres Clubs beruht auf der gegenseitigen Unterstützung, auf Respekt und Wertschätzung.
Die Mitgliedschaft bei den Cologne Toastmasters regelt die Satzung des Vereins. Diese findet Du hier.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 17,00 monatlich (= € 102,00 pro Halbjahr) und wird halbjährlich jeweils zum 1. Oktober und 1. April fällig. Für Studierende, Kölnpass-Inhaber:innen, Arbeitslose und andere unterstützungswürdige Personen beträgt der Monatsbeitrag € 15,00 (entspricht € 90,00 pro Halbjahr).
Zum Mitgliedschaftsbeginn erheben wir eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 24,00, in der ein Lernpfad enthalten ist.
Gemeinnützigkeit
Im Amtsdeutsch:„Der Mitgliedsbeitrag ist eine Zuwendung im Sinne des § 10b des Einkommen-Steuergesetzes an eine der in § 5Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes bezeichneten Körperschaften. […] Die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Köln Altstadt, StNr. 214/5852/0856 mit Bescheid vom 17.10.2016 nach §60a AO gesondert festgestellt. Wir [Der Verein] fördern nach unserer Satzung die Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.“
Wie endet die Mitgliedschaft?
(siehe Satzung §7).