Informationen zu deiner Mitgliedschaft
Redeangst überwinden und Redefähigkeiten verbessern
Du warst bereits Gast und möchtest Mitglied werden? Oder Du willst direkt als Mitglied starten?
Wunderbar, dann kannst Du hier Deinen Mitgliedsantrag direkt online ausfüllen und per Mail an unsern Vizepräsidenten Mitgliedschaft – Jan Becker membership[at]cologne-toastmasters.de schicken oder im Club abgeben.
Wir freuen uns auf dich!
Informationen:
Wer kann Mitglied werden?
Um Mitglied bei den Cologne Toastmasters e.V. zu werden, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Das Toastmaster-Programm richtet sich sowohl an Anfänger:innen wie an erfahrene Redner:innen. Jede:r wird am eigenen individuellen Entwicklungsstand abgeholt.
Was tue ich als Mitglied?
Unser Club setzt auf die aktive Teilnahme aller Mitglieder. Jedes Mitglied bringt sich im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten ein, zum Beispiel durch:
- die regelmäßige Teilnahme an den Clubtreffen,
- das Halten von vorbereiteten Reden,
- das Übernehmen von Rollen und Aufgaben während der Club-Meetings,
- und ggf. die Mitwirkung in der Cluborganisation.
Keine Sorge: Eine Anwesenheitspflicht bei den Club-Meetings besteht nicht.Der Erfolg unseres Clubs beruht auf der gegenseitigen Unterstützung, auf Respekt und Wertschätzung.
Die Mitgliedschaft bei den Cologne Toastmasters regelt die Satzung des Vereins. Diese findet Du hier.
Die Höhe des aktuellen Mitgliedsbeitrags findest Du auf Seite 2 des Mitgliedsantrags:
Gemeinnützigkeit
Der Cologne Toastmasters e.V. ist vom Finanzamt Köln-Altstadt im Oktober 2016 als gemeinnützig anerkannt. Daher kann der Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend gemacht werden.
Im Amtsdeutsch:„Der Mitgliedsbeitrag ist eine Zuwendung im Sinne des § 10b des Einkommen-Steuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes bezeichneten Körperschaften. […] „
Die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§ 51 ff. AO wurde vom Finanzamt Köln West, StNr. 223/5903/0911 mit Bescheid vom 21.10.2024 nach § 60a AO gesondert festgestellt: „Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende emeinnützige Zwecke: Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)“
Wie endet die Mitgliedschaft?
Durch Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags bei der nächsten Fälligkeit erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Eine kurze schriftliche Mitteilung über den Austritt an den Club-Vorstand (membership[at]cologne-toastmasters.de) erleichtert uns die Mitgliederverwaltung. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich
(siehe Satzung § 7)
